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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma: TOSA Tobias Neugebauer (kurz „TOSA“), Neumayrgasse 15/19, 1160 Wien, Telefon: +43 680 271 01 92, www.gluecksballon.com, office@gluecksballon.com
Stand: 04/2008
Laut § 6 (Z27) USTG (Kleinunternehmer) wird keine Umsatzsteuer verrechnet.
§ 1 Geltung der AGB
Lieferungen von TOSA an Kunden erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Der Kunde kann die jeweils gültige Fassung der AGB auf der Internetseite http://www.gluecksballon.com/agb.php einsehen und ausdrucken.
§ 2 Vertragsabschluß
- Die Angebote von TOSA auf der Internetseite www.gluecksballon.com sind unverbindlich. Mit Bestellung von Waren gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die Bestellung kann per Online-Formular oder über E-Mail erfolgen. Mit Einlangen des Angebotes des Kunden bei TOSA ist die Bestellung wirksam.
- TOSA kann ein Angebot innerhalb von 5 Werktagen ab Einlangen der Bestellung bei TOSA annehmen. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Übermittlung einer Bestellbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware. Die Bestellbestätigung kann auch per E-Mail übermittelt werden.
§ 3 Lieferung
- Die Lieferung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
- Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
- Der Versand der bestellten Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Bestellung bei TOSA bzw. nach Zahlungseingang. Eine bestimmte Lieferfrist wird nicht geschuldet, sofern nicht ein bestimmter Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde.
- Bei Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung, welche TOSA zu vertreten hat, jedoch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht vorwerfbar ist, wird die Haftung von TOSA ausgeschlossen. Der Kunde kann aber unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
- Bei Lieferverzögerungen, welche TOSA nicht zu vertreten hat, wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Dauert die Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsabschluß an, ist jeder Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Preise
- Die auf der Internetseite angeführten Preise verstehen sich exklusive österreichischer Umsatzsteuer. Die Versandspesen (Verpackung und Porto) werden gesondert in Rechnung gestellt. Diese entnehmen Sie bitte dem Punkt „Versandkosten.
- Die Zahlung kann per Nachnahme oder per Vorauskassa erfolgen. Bei Zahlung per Nachnahme wird eine Nachnahmegebühr verrechnet. Diese entnehmen Sie bitte dem Punkt „Versandkosten“.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die bestellte und gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TOSA.
§ 6 Vertragsrücktritt (gültig nur für Verbraucher)
- Der Kunde kann von seiner Vertragserklärung innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung oder der Ware.
- Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, hat er bereits gelieferte Waren binnen 14 Tagen auf eigene Gefahr und Kosten an TOSA zurückzusenden. TOSA erstattet dem Kunden bereits geleistete Zahlungen Zug um Zug gegen Rücksendung der Ware.
- Wird beschädigte oder abgenutzte Ware zurückgesendet, muss der Kunde TOSA insoweit Wertersatz leisten, außer die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.
- Das Rücktrittsrecht besteht nicht für Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden.
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltung
- Der Kunde ist zur Aufrechnung von eigenen Forderungen gegen Forderungen von TOSA nicht berechtigt, außer die Gegenforderung wurde rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder wurde von TOSA anerkannt.
- Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen eigener Forderungen gegen TOSA ist nur zulässig, wenn TOSA seine Leistungen aus demselben Geschäft nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt.
§ 8 Transportschäden
- Werden Versandstücke mit augenscheinlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt geliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Frachtdienst (Paketservice/Post) zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Hievon ist TOSA unverzüglich zu verständigen.
- Verborgene Mängel sind sofort nach deren Entdecken an TOSA zu melden.
§ 9 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen TOSA bei Mängeln der gelieferten Ware richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nicht durch nachfolgende Regelungen Abweichungen ergeben. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Lieferung der Ware und endet nach 24 Monaten.
- Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Verwendung der gelieferten Ware entstehen, begründen keinen Anspruch gegen TOSA. Die unsachgemäße bzw. vertragswidrige Verwendung bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanweisung oder der Bedienungsanleitung.
§ 10 Haftung
- TOSA haftet nicht für Vermögensschäden oder Sachschäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, es sei denn TOSA oder seine Erfüllungsgehilfen haben diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- TOSA haftet nicht für die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Ware und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Verwendung der gelieferten Ware. Der Kunde hält TOSA schad- und klaglos bei Missachtung der vorgenannten Bestimmungen und Gesetze.
- Der Gebrauch von Glücksballonen muss vom Kunden selbst bei der dafür zuständigen Behörde (Gemeinde) geklärt werden.
Den Glücksballon nicht ohne Genehmigung starten (für Deutschland laut § 16 Abs. 1 Nr. 1 d) LuftVO)- Auskunft über, sowie eine Erlaubnis erhält man bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist das Steigenlassen der Glücksballone nicht erlaubt.
In Bayern ist nach der Bayerischen Brandschutzverordnung Art. 19 das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder fluessigen Brennstoffen verboten. Es ist jedoch möglich eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall nach Art. 25 bei der jeweiligen Gemeinde zu beantragen.
In der Schweiz ist das Steigenlassen der Glücksballone nicht erlaubt.
§ 11 Datenschutz
- Kundendaten werden von TOSA nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Vertragserfüllung, Lieferung und Buchhaltung gespeichert und weiterverarbeitet.
- TOSA gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind Dienstleistungspartner (zB. Frachtdienstleister), welche die zur Erfüllung notwendige Daten (zB. Postadresse) erhalten.
- Für die Übermittlung der personenbezogenen Daten verwenden wir SSL, das derzeit am weitesten verbreitete Protokoll zur sicheren Übertragung von Daten über das Internet (gilt nur für Bestellungen über das Online-Formular).
§ 12 Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so gelten die sonstigen Bestimmungen unvermindert fort. Die unwirksamen Regelungen werden durch die entsprechende einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
§ 13 Gerichtsstand und geltendes Recht
- Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verbraucher ist das Gericht, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumneten fällt, örtlich zuständig. Für Lieferungen an Unternehmer gilt das HG Wien als vereinbart.
Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht. |